Zum Inhalt springen

1.4.11 - Nicht-textueller Kontrast

AA 2.1 Design

Ziel

Visuelle Informationen, wie Benutzeroberflächenelemente und grafische Objekte, sind durch ausreichenden Kontrast für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen wahrnehmbar.

Beschreibung

  • Benutzeroberflächenkomponenten: Komponenten wie Schaltflächen, Kontrollkästchen oder Eingabefelder müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 gegenüber benachbarten Farben aufweisen.
  • Grafische Objekte: Grafiken oder Symbole, die für das Verständnis erforderlich sind, müssen ebenfalls ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 aufweisen.
  • Ausnahmen:
    • Inaktive Komponenten.
    • Elemente, deren Erscheinungsbild durch den Browser bestimmt wird und nicht verändert wurde.
    • Grafiken, bei denen eine bestimmte Darstellung für die Informationsübermittlung unerlässlich ist (z. B. Logos).

Anforderungen

  • Kontraste prüfen und sicherstellen, dass sie ein Verhältnis von mindestens 3:1 erreichen.
  • Zusätzliche visuelle Hinweise einfügen, z. B. Umrandungen oder Schattierungen, um den Kontrast bei Bedarf zu erhöhen.
  • Sicherstellen, dass die Zustände (z. B. Fokus, Auswahl) von Steuerelementen durch ausreichend kontrastierende visuelle Indikatoren dargestellt werden.
  • Dokumentieren, welche Farben und Kontraste für spezifische Benutzeroberflächenelemente verwendet wurden (Styleguide).