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Einführung Accessibility

Was bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für uns und unsere Kunden?

  • Websites und Apps des Online-Handels, von Banken, Personenbeförderungs- oder Mediendiensten müssen ab Juni 2025 gemäß der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei sein. Diese orientiert sich wie die BITV 2.0 an den weltweiten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  • Diese Websites und Apps müssen eine Art „Erklärung zur Barrierefreiheit“ enthalten.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten wird überwacht. Die Überwachung erfolgt sowohl ohne Anlass als auch anlassbezogen.
  • Die Nicht-Erfüllung der Pflicht zur Barrierefreiheit kann Konsequenzen haben, die bis zur Einstellung der Dienstleistung reichen können.

Vorteile barrierefreier Websites

  • Steigerung der Nutzerzufriedenheit: Gute Bedienbarkeit macht Inhalte für alle zugänglich und steigert die Zufriedenheit der Nutzer.
  • Erhöhung der Reichweite: Eine barrierefreie Website erreicht eine breitere Zielgruppe und mehr potenzielle Kunden.
  • Gewährleistung der Rechtssicherheit: Öffentliche Stellen müssen barrierefrei sein; Verstöße gegen das Gleichstellungsgesetz können rechtliche Konsequenzen haben.
  • Schritt zur Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreiheit verbessert das SEO-Ranking, da Suchmaschinen dies belohnen und die Seite leichter gefunden wird.

Prinzipien der Barrierefreiheit

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen optisch unterscheidbar und anpassbar sein, z.B. durch Kontrast und Textalternativen.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss per Maus und Tastatur bedienbar sein, mit guter Navigation und ausreichend Zeit zur Bedienung.
  • Verständlichkeit: Inhalte müssen leicht lesbar und in einfacher Sprache gehalten sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen von allen gängigen Hilfsmitteln (Browser, Screenreader) zuverlässig interpretiert werden können.

Konformitätsstufen – Level A, AA und AAA

  • A: Essenziell – Wenn dies nicht erfüllt ist, kann es sein, dass die unterstützende Technologie die Seite bzw. Ansicht nicht lesen, verstehen oder vollständig bedienen kann.
  • AA: Ideale Unterstützung – Erforderlich für zahlreiche Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
  • AAA: Spezialisierter Support – Dies ist normalerweise Teilen von Websites und Webanwendungen vorbehalten, die sich an ein spezialisiertes Publikum richten.